Besondere Bedingungen Timme Hosting Custom (Individualprojekte)

Besondere Bedingungen Timme Hosting Custom (Individualprojekte)

§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Besonderen Bedingungen gelten für individuelle Projektleistungen, die unter der Bezeichnung "Timme Hosting Custom" auf Basis eines Projektvertrags erbracht werden (Individualprojekte). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Timme Hosting GmbH & Co. KG. Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Bedingungen vor. Für Timme Hosting Custom Servicepakete gelten ausschließlich die Ergänzenden Bedingungen Timme Hosting Custom Servicepakete. Kleinaufträge, die gemäß Ziffer 3.9 der AGB formlos beauftragt und nach Aufwand abgerechnet werden, sind keine Individualprojekte im Sinne dieser Bedingungen.

(2) Timme Hosting Custom umfasst individuelle IT-Dienstleistungen, die über das Standardangebot der Managed Hosting-Produkte hinausgehen. Hierzu zählen insbesondere Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Implementierungs- und Betriebsleistungen gemäß dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.

(3) Die konkreten Leistungen, Zeitrahmen und Vergütungen werden in einem individuellen Angebot bzw. Leistungsschein (nachfolgend "Projektvertrag") festgelegt, der Bestandteil des Vertrages wird.

 

§2 Vertragstypen und Leistungscharakter

(1) Custom-Leistungen werden je nach Art entweder als Werkleistung (mit definiertem Ergebnis und Abnahme) oder als Dienstleistung (auf Aufwandsbasis) erbracht. Die Art der Leistung ergibt sich aus dem Projektvertrag.

(2) Soweit Leistungen als Werkleistung erbracht werden, finden die §§631 ff. BGB Anwendung. Soweit Leistungen als Dienstleistung erbracht werden, finden die §§611 ff. BGB Anwendung.

(3) Soweit Custom-Leistungen nach Projektabschluss in einen laufenden Managed-Betrieb überführt werden (z.B. Betrieb eines Datenbank-Clusters), gelten für den laufenden Betrieb die mietrechtlichen Bestimmungen. Die Konditionen des laufenden Betriebs werden im Projektvertrag gesondert vereinbart.

 

§3 Projektvertrag / Leistungsschein

(1) Jedes Individualprojekt wird vor Beginn in einem Projektvertrag spezifiziert, der insbesondere folgende Angaben enthält:

- Beschreibung der zu erbringenden Leistungen

- Abgrenzung der nicht geschuldeten Leistungen

- Zeitplan und Meilensteine (soweit zutreffend)

- Vergütung und Zahlungsplan

- Mitwirkungspflichten des Kunden

- Abnahmekriterien (bei Werkleistungen)

- Laufzeit bzw. Projektdauer

(2) Das Angebot von Timme Hosting ist freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung des Projektvertrags zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis gekennzeichnet sind. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ab (>15%), wird Timme Hosting den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall kündigen; er hat die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

 

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde stellt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner bereit, der innerhalb von zwei Geschäftstagen auf Rückfragen reagiert.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Timme Hosting haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten resultieren.

(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Erstellung von Datensicherungen vor Beginn der Custom-Leistungen, insbesondere vor Eingriffen in bestehende Systeme. Ziffer 4.2 der AGB gilt ergänzend.

 

§5 Änderungsverfahren (Change Requests)

(1) Änderungswünsche des Kunden, die über den im Projektvertrag festgelegten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen der Schriftform.

(2) Timme Hosting wird den Änderungswunsch bewerten und dem Kunden ein Änderungsangebot unterbreiten, das die Auswirkungen auf Zeitplan, Kosten und ggf. bereits erbrachte Leistungen darstellt.

(3) Die Umsetzung des Änderungswunsches erfolgt erst nach beiderseitiger Freigabe des Änderungsangebots. Bis zur Freigabe ruht die Bearbeitung der betroffenen Leistungsteile, sofern nicht anders vereinbart.

 

§6 Abnahme (bei Werkleistungen)

(1) Timme Hosting zeigt die Fertigstellung der Leistung an und stellt diese dem Kunden zur Abnahme bereit.

(2) Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder Mängel schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.

(3) Erklärt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist und rügt er auch keine Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion). Timme Hosting wird den Kunden in der Fertigstellungsanzeige auf diese Rechtsfolge hinweisen.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein Mangel ist unwesentlich, wenn die Nutzung der Leistung insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt ist.

(5) Die Abnahme kann auch in Teilabnahmen für Meilensteine erfolgen, sofern dies im Projektvertrag vereinbart ist.

 

§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Projektvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Regelungen:

a) Bei Festpreisprojekten: 40% der Vergütung bei Vertragsschluss (Anzahlung), 60% bei Abnahme bzw. Fertigstellung.

b) Bei Projekten auf Aufwandsbasis: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

c) Bei Projekten mit Meilensteinen: Zahlung gemäß dem im Projektvertrag festgelegten Meilensteinplan.

(2) Für den laufenden Betrieb von Custom-Infrastruktur nach Projektabschluss erfolgt die Abrechnung monatlich gemäß der im Projektvertrag vereinbarten Betreuungspauschale. Die Zahlungsbedingungen der AGB (Ziffer 9) gelten ergänzend.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht anders vereinbart.

(4) Timme Hosting ist berechtigt, die Arbeit an einem Projekt einzustellen, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät.

 

§8 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung von Timme Hosting für Custom-Leistungen ist - unabhängig vom Rechtsgrund - auf die im jeweiligen Projektvertrag vereinbarte Gesamtvergütung beschränkt, mindestens jedoch auf EUR 10.000 und höchstens auf EUR 50.000. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(3) Timme Hosting haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben gemacht hat, seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist oder nach der Abnahme eigenmächtig Änderungen an der von Timme Hosting erbrachten Leistung vorgenommen hat.

(4) Timme Hosting haftet nicht für die Funktionsfähigkeit, Kompatibilität oder Sicherheit von Drittanbieter-Software, die im Rahmen einer Custom-Leistung eingesetzt wird, es sei denn, Timme Hosting hat die Auswahl der Software empfohlen und den Kunden nicht auf bekannte Risiken hingewiesen.

(5) Für den laufenden Betrieb von Custom-Infrastruktur gelten die Haftungsregelungen der AGB entsprechend.

(6) Für Custom-Leistungen gelten keine SLA-Verfügbarkeitsgarantien, es sei denn, im Projektvertrag wird ein separates SLA ausdrücklich vereinbart.

 

§9 Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme. Ansprüche wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde den Mangel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich rügt.

(2) Timme Hosting hat das Recht zur Nacherfüllung. Die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) steht im Ermessen von Timme Hosting.

(3) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel auf eine Änderung der Leistung durch den Kunden oder Dritte, auf eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung oder auf veränderte Systemumgebungen (z.B. Betriebssystem-Updates) zurückzuführen ist.

(4) Bei Dienstleistungen schuldet Timme Hosting keinen bestimmten Erfolg, sondern die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit.

 

§10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Soweit Timme Hosting im Rahmen von Custom-Leistungen Software, Skripte, Konfigurationen oder andere Arbeitsergebnisse erstellt, räumt Timme Hosting dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.

(2) An vorbestehenden Tools, Skripten und Methoden ("Hintergrund-IP"), die Timme Hosting bei der Leistungserbringung einsetzt, erwirbt der Kunde keine Rechte.

(3) Weitergehende Nutzungsrechte (z.B. ausschließliche Rechte, Weitergaberechte) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

§11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden oder von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort.

 

§12 Kündigung und Projektabbruch

(1) Laufzeit, keine ordentliche Kündigung: Der Projektvertrag wird für die Dauer des Projekts geschlossen und endet mit der Abnahme bzw. der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche (fristgebundene) Kündigung ist ausgeschlossen, soweit der Projektvertrag nichts anderes vorsieht. Für einen vereinbarten laufenden Betrieb nach Projektabschluss gilt die im Projektvertrag vereinbarte Kündigungsregelung.

(2) Freie Kündigung des Kunden: Der Kunde kann den Projektvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Timme Hosting hat in diesem Fall Anspruch auf die Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen; für noch nicht erbrachte Werkleistungen richtet sich der Vergütungsanspruch nach §648 Satz 2 BGB (vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen).

(3) Kündigung aus wichtigem Grund: Beide Parteien können den Projektvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist (fristlos) kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt.

(4) Unterlassene Mitwirkung: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder ist er für Timme Hosting nicht erreichbar, kann Timme Hosting ihm in Textform eine Nachfrist von 14 Kalendertagen setzen und dabei die fristlose Kündigung androhen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist Timme Hosting berechtigt, den Projektvertrag fristlos zu kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Daneben kann Timme Hosting für die Dauer des Mitwirkungsverzugs eine angemessene Entschädigung für vorgehaltene, nicht anderweitig einsetzbare Kapazitäten verlangen (entsprechend §§642, 643 BGB).

(5) Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, kann Timme Hosting nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist fristlos kündigen; der Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen bleibt unberührt. Das Recht zur Einstellung der Arbeiten gemäß §7 Abs. 4 bleibt unberührt.

(6) Im Falle einer Kündigung wird Timme Hosting dem Kunden alle bis dahin erarbeiteten Ergebnisse in einem übergabefähigen Zustand zur Verfügung stellen.

 

§13 Subunternehmer

Timme Hosting ist berechtigt, zur Erbringung von Custom-Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Timme Hosting haftet für deren Leistungen wie für eigene.

 

§14 Schlussbestimmungen

(1) Im Übrigen gelten die AGB der Timme Hosting GmbH & Co. KG. Bei Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Bedingungen und den AGB gehen diese Besonderen Bedingungen vor.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Besonderen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 14.09.2026

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