Ergänzende Bedingungen Timme Hosting Custom Servicepakete
§1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Ergänzenden Bedingungen gelten für die im Bestellprozess als "Timme Hosting Custom Servicepakete" gekennzeichneten Leistungen. Sie ergänzen die AGB der Timme Hosting GmbH & Co. KG. Bei Widersprüchen gehen diese Ergänzenden Bedingungen den AGB vor.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Produkts, die im Bestellprozess einsehbar ist und Vertragsbestandteil wird. Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung diesen Ergänzenden Bedingungen vor.
(3) Auf Servicepakete finden die Besonderen Bedingungen Timme Hosting Custom (Individualprojekte) keine Anwendung.
§2 Leistungscharakter
(1) Einmalige Leistungen (z.B. Audits, Analysen, Optimierungen) werden als Werk- oder Dienstleistung gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung erbracht. Laufende Leistungen (Managed Services) werden als Dauerschuldverhältnis mit monatlicher Abrechnung erbracht.
(2) In Leistungsbeschreibungen genannte Verbesserungsziele (z.B. Ladezeiten, Conversion, Suchmaschinen-Rankings, Verfügbarkeit) sind unverbindliche Zielgrößen und kein geschuldeter Erfolg, da sie maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Timme Hosting abhängen (insbesondere der Programmierung der Kundenanwendung und dem Verhalten Dritter).
(3) Pauschalprodukte umfassen den in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsumfang bzw. maximalen Aufwand. Darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert nach Aufwand oder als Individualprojekt angeboten.
§3 Mitwirkung, Voraussetzungen
(1) Der Kunde stellt die in der Leistungsbeschreibung genannten Voraussetzungen (z.B. Zugänge, Ansprechpartner, ggf. vorheriges Audit) rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Timme Hosting.
(2) Die Backup-Obliegenheiten des Kunden gemäß Ziffer 4.2 der AGB bleiben unberührt. Vor Eingriffen in Systeme im Rahmen eines Servicepakets erstellt Timme Hosting einen Wiederherstellungspunkt der betroffenen Systemkonfiguration, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht.
(3) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Voraussetzungen nicht vorliegen und nicht mit zumutbarem Aufwand hergestellt werden können (z.B. nicht geeignetes Hosting-Produkt), sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bereits gezahlte Vergütung wird erstattet; für bereits erbrachte Teilleistungen, die für den Kunden verwertbar sind, kann Timme Hosting eine anteilige Vergütung verlangen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder ist er für Timme Hosting nicht erreichbar, kann Timme Hosting ihm in Textform eine Nachfrist von 14 Kalendertagen setzen und dabei die Beendigung des Vertrages androhen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann Timme Hosting bei einmaligen Leistungen vom Vertrag zurücktreten bzw. laufende Leistungen fristlos kündigen und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Bei einmaligen Leistungen kann Timme Hosting daneben eine angemessene Entschädigung für vorgehaltene, nicht anderweitig einsetzbare Kapazitäten verlangen (entsprechend §§642, 643 BGB); im Übrigen wird bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
§4 Ergebnisübergabe und Abnahme
(1) Einmalige Leistungen gelten mit Übergabe des in der Leistungsbeschreibung definierten Ergebnisses (z.B. Report, Optimierungsbericht) als erbracht.
(2) Der Kunde prüft das Ergebnis und rügt etwaige Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen in Textform. Erfolgt keine Rüge, gilt die Leistung als abgenommen. Timme Hosting weist bei Übergabe auf diese Frist und die Bedeutung des Fristablaufs hin.
§5 Vergütung, Laufzeit
(1) Einmalige Leistungen: Die Vergütung ist mit Vertragsschluss (Annahme der Bestellung gemäß Ziffer 2 der AGB) fällig. Timme Hosting kann den Leistungsbeginn vom Zahlungseingang abhängig machen. Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen der AGB entsprechend.
(2) Laufende Leistungen (Managed Services, z.B. Custom Monthly): monatliche Abrechnung gemäß Preisangabe im Bestellprozess. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar (entsprechend Ziffer 10.2 der AGB).
§6 Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen der AGB. Ergänzend gilt: Die Haftung je Servicepaket ist auf die für dieses Paket gezahlte Vergütung beschränkt, bei laufenden Leistungen auf die Vergütung von zwölf Monaten. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§7 Verhältnis zu anderen Dokumenten
Das SLA für Managed Hosting-Produkte gilt für Servicepakete nur, soweit ausdrücklich vereinbart. Die Leistungen des dem Kunden bereitgestellten Managed Hosting-Produkts (einschließlich eines etwaigen Cloud-Onboardings gemäß den Service-Vereinbarungen) bleiben von den Servicepaketen unberührt.
Stand: 14.09.2026