Aufgrund der DSGVO müssen Unternehmen mit Dienstleistern, die Zugriff auf die Kundendaten haben, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen. Die Regelung dazu steht im Artikel 28 der DSGVO. Da wir als Hosting-Dienstleister im Rahmen eines Auftrags die Möglichkeit bekommen, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, benötigen wir immer einen aktuellen AV-Vertrag. Bitte beachten Sie, dass wir keine Ergänzungen oder Änderungen an unserem AV-Vertrag vornehmen. Auch etwaige benötigte Zusatzvereinbarungen können wir nicht berücksichtigen. Außerdem dürfen AV-Verträge nachträglich nicht bearbeitet werden, sodass Sie immer den kompletten Vertrag löschen und dann wieder neu erstellen müssen.
Wie Sie einen AV-Vertrag im Kundencenter von Timme Hosting erstellen und löschen, haben wir in der Anleitung zum Anlegen eines AV-Vertrags erklärt.