E-Rechnungen von Timme Hosting
Ab dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können. Kunden von Timme Hosting erhalten ihre Rechnungen zukünftig automatisch als E-Rechnungen.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit steht ein bedeutender Wandel in der digitalen Landschaft bevor. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die digitale Welt, einschließlich Websites und Onlineshops, barrierefrei zu gestalten und damit eine Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern.
Wir beleuchten, was eine barrierefreie Website ausmacht und was das Inkrafttreten des BFSG für Sie bedeutet.
Das BFSG ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) in deutsches Recht. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote und Dienste barrierefrei zu gestalten.
Barrierefreiheit im Web bedeutet, digitale Inhalte, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von allen Nutzern uneingeschränkt genutzt werden können, auch von Menschen mit Behinderungen.
Eine barrierefreie Website erleichtert aber nicht nur Menschen mit besonderen Bedürfnissen den Zugang, sondern kommt allen Nutzern zugute. Einfachheit und Intuitivität haben schon länger einen großen Anteil an den Designüberlegungen für Websites und Onlineshops.
Eine klare und leicht verständliche Website verbessert die Nutzererfahrung für alle. Eine barrierefreie Seitenstruktur hilft dabei, dass auch ältere Menschen oder Nutzer mit temporären Einschränkungen die Seite problemlos nutzen können.
Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, zeigen soziale Verantwortung und stärken ihr Markenimage. Außerdem erreichen sie durch eine leicht zugängliche Onlinepräsenz deutlich mehr potenzielle Kunden.
Folgende Merkmale kennzeichnen eine barrierefreie oder barrierearme Website:
Ab dem 28. Juni 2025 müssen unter anderem Websites und Onlineshops den Anforderungen des BFSG entsprechen. Ziel ist, dass jeder Mensch unabhängig von geistigen oder körperlichen Einschränkungen dazu in der Lage ist, einen Zugang zu digitalen Informationen und Services zu bekommen.
Vorhandene Websites müssen überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Auch nach der Umstellung müssen Webseiten regelmäßig auf Barrierefreiheit überprüft und angepasst werden.
Als Websitenbetreiber sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Website den Anforderungen entspricht, auch wenn Sie Tools von Drittanbietern verwenden. Überprüfen Sie daher auch Ihre Anbieter auf Barrierefreiheit.
Es gibt Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und für Angebote, die sich ausschließlich an B2B-Kunden richten. Kontaktieren Sie am besten Ihren Rechtsbeistand, um genauere Informationen zu erhalten.
Auch wenn die Aufgabe im ersten Moment überwältigend wirkt, lohnt sich der Aufwand. Gehen Sie am besten nicht alles auf einmal an, sondern machen Sie kleine Schritte. Wenn die Weichen zur Barrierefreiheit frühzeitig gestellt werden, ist die Umsetzung nur ein geringer Mehraufwand, bringt aber gleichzeitig positive Effekte für die Bedienbarkeit der Seite mit und ermöglicht einer deutlich breiteren Gruppe an Nutzern den Zugang zu den Angeboten. Das kann zum Wettbewerbsvorteil werden.
Einige Punkte der Barrierefreiheit zählen sogar schon jetzt zu den Rankingfaktoren von Google. Die Umsetzung des BFSG kann also auch zu einer erhöhten Sichtbarkeit führen. Nutzerfreundlichkeit und Reputation steigern die Verweildauer und erhöhen die Kundenzufriedenheit durch einen klaren Aufbau und verständliche Inhalte.
Im übrigen geht es nicht darum, eine möglichst standardisierte Seite aufzusetzen, die sich kaum noch von den tausenden anderen im Netz unterscheidet. Finden Sie kreative Lösungen, die funktionieren und Sie selbst zum Vorbild in Ihrer Branche machen.
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