28. Januar 2026
So wandeln Sie Ihre Inklusivdomain in eine Zusatzdomain um
Wenn Sie Ihr Webhosting-Paket kündigen oder einen Wechsel auf einen eigenen Server planen möchten, stehen Sie irgendwann vor der Frage: Was passiert mit meiner Domain?
Inklusivdomains, die Bestandteil von Shared-Hosting-Paketen sind, erfordern in diesem Moment besondere Aufmerksamkeit. Ohne rechtzeitige Maßnahmen kann es passieren, dass eine über Jahre genutzte Domain ungewollt verloren geht.
Mit unserer neuen Anleitung gelingt Ihnen die Umwandlung Ihrer Inklusivdomain in eine Zusatzdomain, die Sie auch nach Beendigung Ihres Webhosting-Pakets nutzen können, in wenigen Schritten.
Zur Anleitung: Inklusivdomain in Zusatzdomain umwandeln
Was ist eine Inklusivdomain?
Inklusivdomains sind Domains, die in unseren Shared-Hosting-Paketen ohne separate Domaingebühr enthalten sind. Sie sind technisch und vertraglich an das jeweilige Webhosting-Paket gekoppelt. Solange das Hosting aktiv ist, kann die Domain ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
Wichtig ist jedoch: Eine Inklusivdomain ist kein eigenständiger Vertrag. Sie existiert nur im Kontext des zugehörigen Hosting-Pakets.
Warum ist eine Umwandlung erforderlich?
Sobald Sie Ihr Webhosting-Paket kündigen oder auf einen eigenen Server wechseln möchten, endet auch die Grundlage für die Inklusivdomain. Mit der Kündigung des Hosting-Pakets wird die daran gebundene Domain ebenfalls zur Beendigung vorgemerkt.
Damit Sie Ihre Domain weiterhin behalten und unabhängig vom Hosting nutzen können, ist eine rechtzeitige Umwandlung in eine kostenpflichtige Zusatz- bzw. eigenständige Domain zwingend erforderlich.
Wichtig: Erfolgt diese Umwandlung nicht vor dem Kündigungsdatum des Webhosting-Pakets, wird die Domain nach Vertragsende zur Löschung freigegeben. In diesem Fall kann nicht garantiert werden, dass Sie die Domain später erneut registrieren können.
Typische Szenarien, in denen die Umwandlung relevant ist
Die Umwandlung einer Inklusivdomain wird insbesondere in folgenden Situationen notwendig:
- Kündigung eines Shared-Hosting-Pakets ohne Nachfolgeprodukt
- Wechsel von Shared Hosting auf einen eigenen Server (z. B. Managed vServer, Managed Server oder ScaleServer)
- Trennung von Hosting und Domainverwaltung
- Weiterverwendung der Domain ausschließlich für DNS, Weiterleitungen oder E-Mail
In all diesen Fällen gilt: Die Domain soll erhalten bleiben, obwohl das ursprüngliche Hosting-Paket endet.
Der richtige Zeitpunkt: Fristen unbedingt beachten
Der Zeitpunkt der Umwandlung ist entscheidend. Die Umwandlung muss spätestens vor dem Kündigungsdatum des Webhosting-Pakets erfolgen. Idealerweise nehmen Sie die Umwandlung direkt nach Ausspruch der Kündigung vor.
Unsere klare Empfehlung: Warten Sie nicht bis kurz vor Vertragsende. Nach dem Kündigungsdatum wird die Domain automatisch zur Löschung freigegeben. Eine nachträgliche Rettung ist in der Regel nicht mehr möglich.
Was passiert nach der Umwandlung?
Nach erfolgreicher Umwandlung wird Ihre Inklusivdomain als kostenpflichtige Zusatz- bzw. eigenständige Domain geführt. Daraus ergeben sich mehrere wichtige Änderungen:
Entkopplung vom Hosting
Die Domain ist nicht mehr an ein bestimmtes Webhosting-Paket gebunden. Sie können sie unabhängig nutzen, beispielsweise:
- Betrieb auf einem eigenen Server
- Nutzung bei einem externen Hosting-Anbieter
- Verwendung ausschließlich für DNS-Zonen
- Einrichtung von Domain-Weiterleitungen
Automatische Abrechnung
Die Domain wird automatisch in Rechnung gestellt. Die Kosten werden Ihnen bereits während des Umwandlungsprozesses transparent angezeigt. Alternativ können Sie die Preise jederzeit in der Domain-Preisübersicht einsehen.
Ab dem Zeitpunkt der Umwandlung wird die Domain als kostenpflichtige Zusatzdomain geführt und entsprechend abgerechnet.
Domain bleibt in Ihrem Bestand
Die Domain verbleibt dauerhaft in Ihrem Kundenkonto und kann wie jede andere Zusatzdomain verwaltet, konfiguriert oder auch später wieder gekündigt werden.
Abrechnung und Vertragslaufzeit von Zusatzdomains
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft die Abrechnung:
- Zusatz- bzw. eigenständige Domains sind Jahresverträge.
- Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus.
- Abhängig von der Domain-Endung kann die Abrechnung in Ausnahmefällen sogar zweijährlich erfolgen.
Die jeweilige Laufzeit und der Abrechnungszeitraum sind in der Domainübersicht einsehbar.
Kündigungsfrist
Für Zusatzdomains gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Domain automatisch um den entsprechenden Zeitraum.